Flossen, Suppe und Fleisch - „Shark Finning“
Flossen als Exportschlager
Die EU ist selbst ein wichtiger Konsument und Händler von Haifleisch sowie weltweit einer der größten Exporteure von Haiflossen für den ostasiatischen Markt. Denn Haiflossen zählen zu den wertvollsten Fischereiprodukten überhaupt: Die EU exportiert unbearbeitete gefrorene Haiflossen nach Asien zu Großhandelspreisen von 7 bis 27 €/kg. Getrocknete Flossen können sogar bis zu 500 €/kg kosten. Aus ihnen wird die begehrte asiatische Delikatesse „Haifischflossensuppe“ hergestellt. Die Haiflossen verleihen der Suppe einen angeblich unvergleichlichen Geschmack und eine besondere Konsistenz, außerhalb Asiens wird der „Genuss“ eher wie das Kauen auf einem abgefahrenen Autoreifen beschrieben. Die Delikatesse gilt als Luxus, ein Teller „Haifischflossensuppe“ kann bis zu 90 Euro kosten. Hammerhaie liefern sehr wertvolle, gut bezahlte Flossen, aber auch die Flossen von Blauhaien und Makohaien sind im Handel begehrt, obwohl sie z. T. niedrigere Qualität aufweisen. Riesenhaiflossen erzielen ebenfalls gute Preise, eine einzelne Riesenhaiflosse wurde einmal sogar für 10 000 US$ verkauft. Die Flossen des Gemeinen Dornhais (Squalus acanthias) und anderer Dornhaie sind qualitativ nicht so wertvoll. Dennoch werden sie seit Jahrzehnten international gehandelt und bilden einen beträchtlichen Teil des europäischen Haiflossenhandels. Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge werden jährlich 26 bis 73 Millionen Haie für den weltweiten Haiflossenhandel getötet.
Haifleisch inkognito
Der Preis für hochwertiges Haifleisch liegt im europäischen Einzelhandel deutlich niedriger, zwischen 1 und 7 €/kg. Im Gegensatz zu Haiflossen spielt innerhalb der EU der Handel und der Konsum von Haifleisch eine größere Rolle. Dies gilt besonders für Kurzflossen-Mako, Heringshai, Dornhai, Katzenhaie, Glatthaie und Rochen. In Deutschland und Großbritannien ist das Fleisch des Dornhais (Squalus acanthias) sehr beliebt, das als „Fish&Chips“ und „rock salmon“ konsumiert wird. Die geräucherten Bauchlappen des Dornhais werden in Deutschland als „Schillerlocken“, seine grätenfreien Rückenmuskeln in Gelee mariniert als „Seeaal“ angeboten. 2010 wurden in Deutschland 330 t Dornhai verbraucht. Vor allem in Frankreich zählt das Fleisch des Heringshais (Lamna nasus) zu den wertvollsten Haiprodukten. In Deutschland wird sein schmackhaftes Fleisch als „Kalbsfisch“ oder „See-Stör“ verspeist. Seit den 90er Jahren nimmt der Handel mit Haiprodukten, auch in Deutschland, kontinuierlich ab. Die Mengen an importierten Haiprodukten in Deutschland, wie z. B. Dornhai, überstiegen in den letzten Jahren die angelandeten Mengen fünf- bis zehnmal.
Finning – Fangpraxis in der Kritik
Die Nachfrage nach Haifischflossen ist enorm, weil auf dem asiatischen Markt so hohe Preise für „Haifischflossensuppe“ erzielt werden. Dieser wirtschaftliche Anreiz führt dazu, dass Haie nur wegen ihrer Flossen getötet werden. Um möglichst viele wertvolle Haiflossen ohne das weniger wertvolle Haifischfleisch zu bekommen, wird die Methode des „Finnings“ angewandt. Beim „Finning“ werden an Bord der Schiffe die Flossen der Haie abgetrennt und die restlichen Körper zurück ins Meer geworfen. Die verendeten Kadaver sinken zu Boden.
Eine Verordnung mit Schlupflöchern
Öffentlicher Protest hat dazu geführt, dass in den Hoheitsgewässern vieler Länder und in den meisten internationalen Gewässern das Abtrennen der Flossen an Bord verboten ist. Mit der EU-Finning-Verordnung (EG Nr. 1185/2003) wurde 2003 das Finning auch in EU-Gewässern und weltweit auf EU-Schiffen verboten. Allerdings gestattet eine Sondergenehmigung zur Hai-„Verarbeitung“ den Fischern, Haiflossen an Bord der Schiffe vom Körper abzutrennen. Die Haikörper müssen zwar an Bord bleiben, dürfen jedoch gesondert vom Körper angelandet werden. Diese großen Schlupflöcher der Verordnung erlauben ein legales Finning und machen eine Überwachung der Verordnung praktisch unmöglich.
Fünf Prozent sind zuviel
Haiflossen und Haifleisch werden aufgrund von Platzmangel auf den Fischereischiffen meist getrennt gelagert. Um die Finning-Verordnung durchzusetzen besteht eine Obergrenze für das Gewichtsverhältnis von Flossen zum Körper. Sie soll sicherstellen, dass Haiflossen und körper im richtigen Verhältnis angelandet werden – also nicht mehr Flossen, als zu den Haikörpern gehörten, wenn sie im Ganzen angelandet würden. Mit 5 % des Gesamt- oder Lebendgewichts ist die EU-Obergrenze allerdings weltweit die höchste, sie ist sogar mehr als doppelt so hoch wie der wissenschaftlich begründete Wert der Weltnaturschutzunion (IUCN). Der tatsächliche Verhältniswert variiert je nach Verarbeitungsmethode sowie Alter und Gestalt der jeweiligen Haiart. So unterscheiden sich beispielsweise das Gewichtsverhältnis von Flossen zum Körper der vier großen Haiarten, die von der atlantischen US-Haifischerei im Atlantik angelandet werden, wie folgt: 2,55 % Sandbankhai, 2,16 % Blauhai, 1,77 % Kurzflossen-Mako und 1,45 % Seidenhai. Demnach liegt der Flossenanteil meist sehr viel niedriger als 5 % des Lebendgewichts des ganzen Hais.
Dehnbare Obergrenze
Diese großzügige Obergrenze von 5 % ermöglicht es also, die EU-Verordnung zu umgehen: In der Praxis können pro gefangenem Hai mehrere andere Haie gefangen, gefinnt und die Körper im Meer entsorgt werden – so lange bis mit den zusätzlich gewonnen Flossen die erlaubten 5 % des ersten Haikörpers erreicht sind. Dem Fischer ist dann kein Verstoß nachzuweisen. So können zwei von drei gefangenen Haien gefinnt werden. In den letzten Jahren haben Großbritannien und Deutschland (seit 2008) solche Sondergenehmigungen für ihre Fischereifahrzeuge nicht mehr erteilt. Nur Spanien und Portugal stellen diese Sondergenehmigungen noch aus, bedauerlicherweise für den Großteil der Schiffe ihrer Haifangflotten.
Die beste Lösung: Haie im Ganzen anlanden
Das Entfernen von Haiflossen auf See muss ausnahmslos verboten werden. Die gefangenen Haie müssen mit ihren Flossen im Ganzen, d. h. im natürlichen Zustand mitsamt den Flossen am Körper, angelandet werden. Diese „Ganzkörperanlandung“ („fins naturally attached“) ermöglicht eine bessere Einhaltung und Durchsetzung der EU-Verordnung. Auch Wissenschaftler, Vertreter der Behörden, Naturschützer und die Weltnaturschutzunion (IUCN) empfehlen ein vollständiges Finning-Verbot.
Die Mengen und die Arten von Haien, die angelandet werden, lassen sich zudem leichter erfassen, Haibestände können genauer ermittelt und effektiver bewirtschaftet werden. Die Methode der Ganzkörperanlandung wird bereits in einigen mittelamerikanischen Ländern, wie z. B. Costa Rica, und in einigen Fischereibereichen in Australien, den USA und Südafrika angewendet.
Flossen als Exportschlager
Die EU ist selbst ein wichtiger Konsument und Händler von Haifleisch sowie weltweit einer der größten Exporteure von Haiflossen für den ostasiatischen Markt. Denn Haiflossen zählen zu den wertvollsten Fischereiprodukten überhaupt: Die EU exportiert unbearbeitete gefrorene Haiflossen nach Asien zu Großhandelspreisen von 7 bis 27 €/kg. Getrocknete Flossen können sogar bis zu 500 €/kg kosten. Aus ihnen wird die begehrte asiatische Delikatesse „Haifischflossensuppe“ hergestellt. Die Haiflossen verleihen der Suppe einen angeblich unvergleichlichen Geschmack und eine besondere Konsistenz, außerhalb Asiens wird der „Genuss“ eher wie das Kauen auf einem abgefahrenen Autoreifen beschrieben. Die Delikatesse gilt als Luxus, ein Teller „Haifischflossensuppe“ kann bis zu 90 Euro kosten. Hammerhaie liefern sehr wertvolle, gut bezahlte Flossen, aber auch die Flossen von Blauhaien und Makohaien sind im Handel begehrt, obwohl sie z. T. niedrigere Qualität aufweisen. Riesenhaiflossen erzielen ebenfalls gute Preise, eine einzelne Riesenhaiflosse wurde einmal sogar für 10 000 US$ verkauft. Die Flossen des Gemeinen Dornhais (Squalus acanthias) und anderer Dornhaie sind qualitativ nicht so wertvoll. Dennoch werden sie seit Jahrzehnten international gehandelt und bilden einen beträchtlichen Teil des europäischen Haiflossenhandels. Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge werden jährlich 26 bis 73 Millionen Haie für den weltweiten Haiflossenhandel getötet.
Haifleisch inkognito
Der Preis für hochwertiges Haifleisch liegt im europäischen Einzelhandel deutlich niedriger, zwischen 1 und 7 €/kg. Im Gegensatz zu Haiflossen spielt innerhalb der EU der Handel und der Konsum von Haifleisch eine größere Rolle. Dies gilt besonders für Kurzflossen-Mako, Heringshai, Dornhai, Katzenhaie, Glatthaie und Rochen. In Deutschland und Großbritannien ist das Fleisch des Dornhais (Squalus acanthias) sehr beliebt, das als „Fish&Chips“ und „rock salmon“ konsumiert wird. Die geräucherten Bauchlappen des Dornhais werden in Deutschland als „Schillerlocken“, seine grätenfreien Rückenmuskeln in Gelee mariniert als „Seeaal“ angeboten. 2010 wurden in Deutschland 330 t Dornhai verbraucht. Vor allem in Frankreich zählt das Fleisch des Heringshais (Lamna nasus) zu den wertvollsten Haiprodukten. In Deutschland wird sein schmackhaftes Fleisch als „Kalbsfisch“ oder „See-Stör“ verspeist. Seit den 90er Jahren nimmt der Handel mit Haiprodukten, auch in Deutschland, kontinuierlich ab. Die Mengen an importierten Haiprodukten in Deutschland, wie z. B. Dornhai, überstiegen in den letzten Jahren die angelandeten Mengen fünf- bis zehnmal.
Finning – Fangpraxis in der Kritik
Die Nachfrage nach Haifischflossen ist enorm, weil auf dem asiatischen Markt so hohe Preise für „Haifischflossensuppe“ erzielt werden. Dieser wirtschaftliche Anreiz führt dazu, dass Haie nur wegen ihrer Flossen getötet werden. Um möglichst viele wertvolle Haiflossen ohne das weniger wertvolle Haifischfleisch zu bekommen, wird die Methode des „Finnings“ angewandt. Beim „Finning“ werden an Bord der Schiffe die Flossen der Haie abgetrennt und die restlichen Körper zurück ins Meer geworfen. Die verendeten Kadaver sinken zu Boden.
Eine Verordnung mit Schlupflöchern
Öffentlicher Protest hat dazu geführt, dass in den Hoheitsgewässern vieler Länder und in den meisten internationalen Gewässern das Abtrennen der Flossen an Bord verboten ist. Mit der EU-Finning-Verordnung (EG Nr. 1185/2003) wurde 2003 das Finning auch in EU-Gewässern und weltweit auf EU-Schiffen verboten. Allerdings gestattet eine Sondergenehmigung zur Hai-„Verarbeitung“ den Fischern, Haiflossen an Bord der Schiffe vom Körper abzutrennen. Die Haikörper müssen zwar an Bord bleiben, dürfen jedoch gesondert vom Körper angelandet werden. Diese großen Schlupflöcher der Verordnung erlauben ein legales Finning und machen eine Überwachung der Verordnung praktisch unmöglich.
Fünf Prozent sind zuviel
Haiflossen und Haifleisch werden aufgrund von Platzmangel auf den Fischereischiffen meist getrennt gelagert. Um die Finning-Verordnung durchzusetzen besteht eine Obergrenze für das Gewichtsverhältnis von Flossen zum Körper. Sie soll sicherstellen, dass Haiflossen und körper im richtigen Verhältnis angelandet werden – also nicht mehr Flossen, als zu den Haikörpern gehörten, wenn sie im Ganzen angelandet würden. Mit 5 % des Gesamt- oder Lebendgewichts ist die EU-Obergrenze allerdings weltweit die höchste, sie ist sogar mehr als doppelt so hoch wie der wissenschaftlich begründete Wert der Weltnaturschutzunion (IUCN). Der tatsächliche Verhältniswert variiert je nach Verarbeitungsmethode sowie Alter und Gestalt der jeweiligen Haiart. So unterscheiden sich beispielsweise das Gewichtsverhältnis von Flossen zum Körper der vier großen Haiarten, die von der atlantischen US-Haifischerei im Atlantik angelandet werden, wie folgt: 2,55 % Sandbankhai, 2,16 % Blauhai, 1,77 % Kurzflossen-Mako und 1,45 % Seidenhai. Demnach liegt der Flossenanteil meist sehr viel niedriger als 5 % des Lebendgewichts des ganzen Hais.
Dehnbare Obergrenze
Diese großzügige Obergrenze von 5 % ermöglicht es also, die EU-Verordnung zu umgehen: In der Praxis können pro gefangenem Hai mehrere andere Haie gefangen, gefinnt und die Körper im Meer entsorgt werden – so lange bis mit den zusätzlich gewonnen Flossen die erlaubten 5 % des ersten Haikörpers erreicht sind. Dem Fischer ist dann kein Verstoß nachzuweisen. So können zwei von drei gefangenen Haien gefinnt werden. In den letzten Jahren haben Großbritannien und Deutschland (seit 2008) solche Sondergenehmigungen für ihre Fischereifahrzeuge nicht mehr erteilt. Nur Spanien und Portugal stellen diese Sondergenehmigungen noch aus, bedauerlicherweise für den Großteil der Schiffe ihrer Haifangflotten.
Die beste Lösung: Haie im Ganzen anlanden
Das Entfernen von Haiflossen auf See muss ausnahmslos verboten werden. Die gefangenen Haie müssen mit ihren Flossen im Ganzen, d. h. im natürlichen Zustand mitsamt den Flossen am Körper, angelandet werden. Diese „Ganzkörperanlandung“ („fins naturally attached“) ermöglicht eine bessere Einhaltung und Durchsetzung der EU-Verordnung. Auch Wissenschaftler, Vertreter der Behörden, Naturschützer und die Weltnaturschutzunion (IUCN) empfehlen ein vollständiges Finning-Verbot.
Die Mengen und die Arten von Haien, die angelandet werden, lassen sich zudem leichter erfassen, Haibestände können genauer ermittelt und effektiver bewirtschaftet werden. Die Methode der Ganzkörperanlandung wird bereits in einigen mittelamerikanischen Ländern, wie z. B. Costa Rica, und in einigen Fischereibereichen in Australien, den USA und Südafrika angewendet.